
ART. 5 DAUER UND TÄTIGKEITSFELD
Der Interreg - Rat Terra Raetica bleibt bis zum Abschluss der von der Europäischen Union genehmigten Projekte im Amt. Die beteiligten Träger kommen aber überein, auch nach dem Ende der EU-Strukturförderperiode (2007-13) diese Zusammenarbeit fortzusetzen.