BARRIEREFREI - BERATUNG IN LANDECK / TIROL

BARRIEREFREIHEITSPFLICHT

Egal ob Neubau oder Altbau, mit 1. Jänner 2016 müssen bestehende Gebäude, die zur Öffentlichkeit zugänglich sind,  möglichst barrierefrei sein.

 Das wird von dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen BGStG verlangt

(Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz).

 D.h.: nicht nur die Bauordnung, sondern auch das Antidiskriminierungsverbot ist zu berücksichtigen.                   

Weitere Details...(LINK WURDE GELOSCHT)

                                                                                                                                          

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG VON REGIOL - IM BEZIRK LANDECK.

Zur Unterstützung von Unternehmen und Planern / Architekten bietet RegioL -im Rahmen von EU-Projekten- eine kostenlose Erstberatung in Bezirk Landeck zum Thema Barrierefreiheit, besonders im Tourismusbereich.

 

Für alle Planer und Architekten im Bezirk

und für alle Unternehmer und Einrichtungen des Tourismusbereiches im Bezirk.

 

Weitere Details...


NEU AB 01.07.2018
FÖRDERUNGEN FÜR HOTELLERIE UND TOURISMUS

Das Land Tirol fördert im Hotellerie und Gastronomie Bereich Investitionen in Richtung Barrierefreiheit.

- Für kleine Unternehmer. 
- Max 5% von mind. 100.000 bis max. 700.000 Euro
  der förderbaren Kosten,.

- Einmaliger Kostenzuschuss
- Einreichung vor Beauftragung!

Mehr Infos beim Land Tirol

...BESONDERS IM OBERENGERICHT

- Bis 20%, von mind. 10.000 bis max. 100.000 Euro
  der Kosten; 

- oder mit einmaliger Prämien für kleine
  Beherbergungsbetriebe/ Privatvermieter.
- Einreichung vor Beauftragung!

- Wir begleiten Sie bei der Einreichung der jeweiligen
  Antragsformulare, in Zusammenarbeit mit der
  zuständigen Abteilung des Landes Tirol. 
Sachgebiet Wirtschaftsförderung..


NEU AB 01.07.2018. FÖRDERUNGEN FÜR KLEINE UNTERNEHMER. 

- 25% der Gesamtkosten,  von mind. 1.000 bis max.
  10.000 Euro der Kosten.
- Für kleine Unternehmer.
- Kostenzuschuss in Form einer Pauschalabgeltung.

 -Einreichung des Antragsformulars
  bei der zuständigen
  Abteilung des Sozialministeriumservices.
 

FÖRDERUNG DER ÖHT

- Max.5% von 100.000 € bis 700.000 € der
  förderbaren Investitionkosten.
- In Form eines Einmalzuschusses.
- Einreichung vor Beauftragung!

- Mehr Infos bei der zuständigen Abteilung
  der TourismusBank

FÖRDERUNGEN FÜR BERATUNGSSTUNDEN

Die Wirtschaftskammer Tirol fördert Ihre Beratung zum Thema "Barrierefreiheit" mit bis 80 % von max. 6 Stunden. Beraterstundensatz max. 80,--Euro netto.

Zum Förderantrag..

 

FÖRDERUNGEN FÜR GEMEINDEN

Bis 20%, maximal 2 Projekte im Jahr, für Maßnahmen zur Barrierefreiheit von (bereits bestehenden) Gemeindegebäuden mit öffentlichen Zwecken.

Zur zuständigen Landabteilung..

oder zur zuständigen Organisation der BHM, z.B.  Landeck..