NEU AB 01.07.2018. FÖRDERUNGEN FÜR KLEINE UNTERNEHMER.
- 25% der Gesamtkosten, von mind. 1.000 bis max.
10.000 Euro der Kosten.
- Für kleine Unternehmer.
- Kostenzuschuss in Form einer Pauschalabgeltung.
-Einreichung des Antragsformulars
bei der zuständigen
Abteilung des Sozialministeriumservices.
FÖRDERUNG DER ÖHT
- Max.5% von 100.000 € bis 700.000 € der
förderbaren Investitionkosten.
- In Form eines Einmalzuschusses.
- Einreichung vor Beauftragung!
- Mehr Infos bei der zuständigen Abteilung
der TourismusBank
FÖRDERUNGEN FÜR BERATUNGSSTUNDEN
Die Wirtschaftskammer Tirol fördert Ihre Beratung zum Thema "Barrierefreiheit" mit bis 80 % von max. 6 Stunden. Beraterstundensatz max. 80,--Euro netto.
FÖRDERUNGEN FÜR GEMEINDEN
Bis 20%, maximal 2 Projekte im Jahr, für Maßnahmen zur Barrierefreiheit von (bereits bestehenden) Gemeindegebäuden mit öffentlichen Zwecken.
Zur zuständigen Landabteilung..
oder zur zuständigen Organisation der BHM, z.B. Landeck..